Allgemein

Golfer-Versicherung nicht mehr automatisch durch den DGV

05 Mai 2022

Sorglos konnte man nach der Anmeldung in einem im DGV organisierten Golfclub sein, wenn es um den Haftpflichtschutz bei der Ausübung des Golfsports ging. Der DGV hatte mit seinem Versicherungspartner über viele Jahre diesen Versicherungsschutz gesichert. In den letzten Jahren aber stieg vor allem die Summe der Schäden die zu regulieren war. Das hatte das Ende der Partnerschaft zum Ergebnis, denn die Allianz forderte höhere Beiträge, die der DGV nicht tragen wollte. Die Suche nach einem neuen Versicherungspartner gestaltete sich für den DGV schwierig. Das Ergebnis der Suche endet nun in einer neuen Partnerschaft mit der Hanse Merkur Versicherung.

Diese zeigt sich aber nicht bereit, einen automatischen Versicherungsschutz aller Golfer zu übernehmen. Die Gute Nachricht: Kinder und Jugendliche, die eine Mitgliedschaft in einem, dem DGV angeschlossenen Golfclub sind, haben auch weiterhin einen automatischen Versicherungsschutz. Was aber nun ist die „schlechte Nachricht“?

Nun, jedem Golfer bleiben bei der Hanse Merkur zwei Optionen:

1.: Man kann den Versicherungsschutz (Sporthaftpflichtversicherung) mit einem Jahresbeitrag von 12 € erwerben. Ein überschaubarer Beitrag, von dem aber nicht garantiert ist, dass er in dieser Höhe bleibt.

2.: Durch die Erklärung der Hanse Merkur mit werblichen Angeboten der Versicherung konfrontiert zu werden, fallen die 12 € weg und man bekommt den Versicherungsschutz so. Das bedeutet, die Hanse Merkur darf ihnen Werbung /Angebote zu ihren Dienstleistungen und Versicherungsmodellen jedweder Art zustellen.

Wer nun eine private Haftpflichtversicherung hat, sollte diese evtl. einmal kontaktieren und erfragen, ob Schäden, die auf der Golfanlage verursacht werden, durch sie getragen werden. Es gibt da Zweifel, ob eine nicht auf den Golfsport spezialisierte Versicherung dieses Risiko abdeckt.

Was nun, wenn ein Golfer von all dem gar nichts hat? Nun, die Rechtsprechung sagt, dass der Verursacher generell für den Schaden haften muss. Die Schuldfrage spielt in Versicherungsfällen meistens eine Rolle, aber will man ganz ohne „Schutz“ auf die Runde gehen? Wir wissen, wie schnell sich ein langer, gerader erhoffter Ball eine komplett andere Flugbahn sucht.

Die Entscheidung liegt also beim Golfspieler, etwas zu tun und sich zu informieren. Die Golfanlage kann diesen Schutz nicht erbringen. Auch für den Fall, dass der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist der Betreiber nicht in der Haftung, wenn er den Spielbetrieb so organisiert, dass ein geordneter Ablauf gewährleistet ist.

Nähere Informationen finden Sie auf der neu gestalteten www.golf.de Seite. Gerne stehen wir im Sekretariat mit Informationen für Sie zur Verfügung.

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